AGB

AGB – Konsulent Unternehmensberatung GmbH

Konsulent Unternehmensberatung GmbH

AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Konsulent Unternehmensberatung GmbH

Fachbereich Werbung: Internetdienste-Grafikleistungen-Fotografie.

 

 

Geltungsbereich Allgemeines

  1. Nachstehende Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle von uns übernommenen Aufträge in den Bereichen grafische Gestaltung, Werbung (Konzeptentwürfe und Fertigstellung), Fotoarbeiten, Internetdienste, Druckservice sowie für alle von uns durchgeführten Werk- und Dienstleistungen.
  2. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sowie die Fertigung von grafischen Gestaltungen sind eigenständige Leistungen, die im Rahmen der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann gesondert in Rechnung gestellt werden können, soweit es zu einer weiteren Auftragserteilung hinsichtlich der Endgestaltung nicht kommt. Das gleiche gilt für Zusatzleistungen vorgenannter Art, die im Übrigen vom erteilten Gesamtauftrag nicht umfasst sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
  3. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten, Reisekosten, Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Alle von uns berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Auftragserteilungen

  1. Eine Auftragserteilung wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und einem entsprechenden schriftlichen Vertrag wirksam. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung, auf dem Postweg, bestätigt haben. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Lieferung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.
  2. Internetseiten/Software, Zeichnungen, Muster, Modelle, Marken, Fotos und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
  3. Vorkalkulationen oder Auskünfte über mögliche Größenordnungen von Preisen sind nicht bindend, es sei denn, es ist ausdrücklich im Vorhinein schriftlich ein Honorar oder Preis vereinbart worden.

Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und uns als Gestalter

  1. Bestandteil der von uns geschlossenen Vertragsverhältnisse ist die Abtretung urheberrechtliche Nutzungsrechte soweit erforderlich an den Auftraggeber. Als Urheber bleiben wir alleinige Inhaber aller Verwertungsrechte an von uns erstellten Werken, grafische Gestaltungen, Konzeptionen, Entwürfen usw..
  2. Wir übertragen dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (Zum Beispiel: Räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte.) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
  3. Die Weiterverwertung von uns erteilten Werke in anderen als den vertraglich vereinbarten Zusammenhängen sowie die Veränderung von uns erstellter Arbeiten ist untersagt, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das gleiche gilt für die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte.
  4. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion der von uns erstellten Werke, Entwürfe sowie Drucksachen bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht– einer ausdrücklichen, weiteren schriftlichen Vereinbarung.
  5. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass wir nach Auftrag erstellte Werke als Belegstücke zur Eigenwerbung verwenden dürfen.

Fälligkeit der Zahlung

Das vereinbarte Honorar und die sonstigen vereinbarten Entgelte sind von dem Auftraggeber nach der Erstellung der Testseite und deren Platzierung im Internet ohne Abzug zu zahlen.

Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Dies gilt insbesondere für alle von uns gelieferten Werke, Drucksachen, Grafiken und sonstigen Speichermedien. Soweit weitergehende Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber bestehen, bleiben die von uns gelieferten Werke unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten.

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
  2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
  3. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug, Websites abzuschalten und vom Netz zu nehmen. Ein erneute Wiedereinstellung wird mit zusätzlichen Kosten behaftet. Für entstandene wirtschaftliche Schäden, welche dem Auftraggeber durch die Abschaltung entstehen können, ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

Kündigung

  1. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so können wir das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt uns vorbehalten.

Gewährleistung, Abnahme, Mängelrügen

  1. Mangelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes, oder der von uns erstellten Arbeiten an den Auftraggeber, bei uns eingegangen sein. Danach gilt das Werk als genehmigt und als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen.
  2. Wir verpflichten uns, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen uns sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich, der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  3. Dem Besteller wird eine Änderung an dem Werk ohne Entgelt eingeräumt.
  4. Sollten keine schriftliche Abnahmeerklärungen für jegliches Werk (Fotoarbeiten, Printmedien, Internetseiten, Internetshops usw.) erstellt worden sein, zählt jedes Werk als vom Kunden abgenommen, sobald der gestellte Rechnungsbetrag durch diesen gezahlt worden ist.
  5. Bei Printprodukten ist der Auftraggeber ab der Abnahme für jeglichen Inhalt des Entwurfes bezüglich der weiteren Druckstufe verantwortlich. Dies betrifft u.a. jegliche Formatierung und auch Rechtschreib- und Formfehler. Für inhaltlich fehlerhafte und gedruckte Printprodukte ist der Auftraggeber selber vollumfänglich haftbar da ihm diese Fehler bei der Abnahme nicht aufgefallen sind. Ein erneuter Druck erfolgt mit Aufpreis, je nach Arbeitsaufwand. Ein Druckauftrag erfolgt grundsätzlich erst nach Abnahme durch den Kunden.

Layout, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Kunde erkennt an, dass er kein Urheberrecht oder andere geistige Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten besitzt. Ein begrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Layouts und Texten etc. erwirbt der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Rechnungen.

Ausfall- und Aufwandshonorare

  1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind und in der Obliegenheit des Auftraggebers liegen nicht begonnen, so können wir ohne dass es eines weiteren Schadensnachweises bedürfte, ein Ausfallshonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von uns aus o.a. Gründen nicht fertig gestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von uns begonnen wurde.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus von uns nicht zu vertretenden Gründen überschritten (z.B. wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers – Datenbereitstellung etc.), so können wir verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
  3. Soweit von uns Vorlagen, Grafiken, Muster etc. auf ausdrücklichen Wunsch eines Auftraggebers vor Erteilung eines Auftrages erstellt werden, berechnen wir hierfür ein angemessenes Aufwendungshonorar, auch dann, wenn es zur Auftragserteilung nicht mehr kommt.

Haftung und Erfüllungsgehilfen, zufälliger Untergang

  1. Wir verpflichten uns, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernehmen wir nicht.
  2. Gehen von uns auftragsgemäß erstellte Werke aller Art trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so berührt dies unseren Honoraranspruch nicht; wir sind in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.

Webdesign

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter die einzubindenden Inhalte für jegliche Medien zur Verfügung zu stellen. Ihre Herstellung und Beschaffung obliegt allein dem Auftraggeber. Die zur Verfügung gestellten Inhalte sind frei von Rechten Dritter zu überlassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor oder nach der Veröffentlichung, die von uns erstellten Werke zu seinen Lasten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtsicherheit zu Überprüfen.
  2. Wir übernehmen keinerlei Gewähr und Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Für den von uns erstellten Internetauftritt und deren Veröffentlichung ist der Auftraggeber verantwortlich. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Textinhalte, Textformulierungen, Textinterpretationen, fehlende – unvollständige – fehlerhafte Informationsangaben sowie urheberrechtliche Angelegenheiten, welche der Auftraggeber zu vertreten hat oder auf einem unvollständigen oder fehlerhaften Impressum/Datenschutzbestimmungen beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Grundsätzlich ist mit der Erstellung und Fertigstellung einer Internetseite oder eines Internetshops keine weitere Wartung dieser verbunden. Nach Abnahme dieser Leistungen ist der Auftraggeber für dieses Produkt und dessen eventuellen Wartung eigenverantwortlich. Etwaige Wartungsverträge werden grundsätzlich einzeln und losgelöst vom Hauptprodukt verhandelt und können jederzeit einseitig gekündigt werden.
  4. Bei Garantieansprüchen, Mängelbeseitigungen, Fehler oder ähnlichen Mängeln innerhalb des jeweiligen Shopsystems, ist der Hersteller des entsprechenden Shopsystems bzw. der Shopsoftware verantwortlich und in der Produkthaftung. Wir übernehmen keine Haftung oder Ansprüche jeglicher Art, welche aus dem jeweiligen Shopsystem resultieren. Dies betrifft auch eventuelle Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber verpflichtet sich das jeweilige Shopsystem vor Veröffentlichung umfassend zu testen.

Rückgewähr von Gegenständen, an denen nur zeitweise Nutzungsrechte übertragen werden

Soweit wir Nutzungsrechte an von uns erstellten Werken, die nicht ausdrücklich und für den ständigen Gebrauch des Auftraggebers geschaffen worden sind, für einen bestimmten Zeitraum einräumen, sendet der Auftraggeber nach Verwendung dieser Werke sich hierauf beziehende Gegenstände unverzüglich und auf seine Kosten an uns zurück.

Zurückbehaltung, Aufrechnung

  1. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  2. Ebenso ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen. Der Auftraggeber kann mit Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung unmittelbar fällig. Printerzeugnisse bedürfen der Vorkasse erst nach Zahlungseingang erfolgt der Druckauftrag an die jeweilige Druckerei.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  3. Wartungsverträge können mit monatlicher Zahlweise auf ein halbes oder volles Jahr berechnet werden und bedürfen der Absprache. Das Zahlungsziel ist grundsätzlich im Voraus zum Anfang eines jeden Monats.
  4. Im Falle der Vertragskündigung berechnen wir einmalige Verwaltungsgebühren.
  5. Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Internetdienste sowie sämtliche weiteren Dienstleistungen sofort zu sperren, zu pausieren bzw. weitere Arbeiten einzustellen. Dies befreit den Auftraggeber nicht von weiteren Zahlungspflichten.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Kamen.
  2. Gerichtsstand ist Hamm, soweit der Kunde Kaufmann ist sowie in jedem Fall für das gerichtliche Mahnverfahren. Dies gleiche gilt, wenn der Kunde keinen inländischen Gerichtsstand hat.
  3. Für alle Geschäfte gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Entgegenstehende AGB und Vertragsbedingungen

Soweit der Auftraggeber das von uns gefertigte Werk genehmigt bzw. bestellte Lieferungen annimmt und behält, erkennt er damit an, dass Allgemeine Geschäfts-liefer- und Zahlungsbedingungen, die zu den vorliegenden Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen im Widerspruch stehen, unwirksam sind. Die Wirksamkeit vorliegender Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird durch die Übersendung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht berührt.

Salvatoresche Klausel

Sollte irgendeine der vorgenannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die wirksame Vereinbarung der übrigen vorgenannten Vertragsbedingungen.

Kamen, 15.12.2021

 

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